UNSERE BEFÖRDERUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DAS KLEINGEDRUCKTE

Angebote und Termine

 

Mit der Unterbreitung eines Angebotes reservieren wir unseren Oldtimer.

 

Bestellung und Auftragsbestätigung

Die Bestellung unseres Oldtimers muss neben der Abfahrtzeit, Abfahrtstelle, Fahrstrecke eine möglichst genaue Rückankunftszeit enthalten. Für uns wird diese Bestellung verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

 

Durchführung, Rücktritt und Ausfall

Wir sind bestrebt, den Oldtimer pünktlich bereitzustellen (nach Möglichkeit 15 Minuten vorher) und einen aufgestellten Fahrplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Die gesetzlichen Vorschriften für Fahrzeiten müssen eingehalten werden

 

Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen (spätestens 48 Stunden vor Antritt der Fahrt), so sind unbeschadet evtl. höherer Schadenersatzansprüche, mindestens 20% des Fahrpreises zu entrichten. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.).

 

Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte Oldtimer aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, dieses gilt auch für vereiste Straßen und Schnee, so bemühen wir uns um einen Ersatzbus. Dieser muss kein Oldtimer sein. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine günstige Rückbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

Preise und Preisänderungen

Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung ist die Stellzeit so wie das Ende der Fahrt. Wird die Zeit durch Verschulden des Kunden überschritten, kann eine Nachberechnung erfolgen. Die Rechnung wird nach der z. Zt. gültigen Preisliste erstellt.

 

Unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto zur Zahlung fällig.

 

Haftung

Bei Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Sachschäden bis höchstens € 500,-. Die Teilnahme an Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste entstehen.

Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Evtl. Beschwerden bitten wir nicht mit dem Fahrpersonal auszutragen, sondern sind ausschließlich an den Fa. Inhaber zu richten.